| Logopädische Praxis |
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Eine Abklärung ist dann angezeigt, wenn ein Kind im Alter von zwei bis drei Jahren noch keine oder nur einzelne Wörter spricht, es mit drei bis vier Jahren in schwer verständlicher Weise spricht, wenn es sprachliche Äusserungen nur ungenügend versteht oder wenn sich Schwierigkeiten im Redefluss zeigen. Eltern, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie andere Fachpersonen können kleine Kinder (bis zum Eintritt in den Kindergarten) direkt bei uns zur Abklärung anmelden. Die zuweisende Stelle wird in einem Bericht über die Befunde und das weitere Vorgehen informiert. |